Mit der vom Bundesrat eingeführten Vorschrift zur Stromkennzeichnung werden ab 2006 alle Lieferanten von Elektrizität verpflichtet, ihren "Strommix" den Kunden und Kundinnen mitzuteilen.
Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnung die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten. Ausgewiesen werden müssen die Anteile der eingesetzten Energieträger sowie die Herkunft (Produktion im In- oder Ausland) der im vergangenen Kalenderjahr an alle Endkunden und -kundinnen gelieferten Elektrizität. Die Deklaration muss mindestens einmal pro Jahr mit der Stromrechnung (direkt oder als Beilage) erfolgen.

