Zählerablesung

Ableseperiode

Datum

Bemerkung


Ganzjahresperiode
(01.01
. - 31.12.)


Ende Dezember / Neujahr


Freier Zutritt zum Stromzähler muss gewährleistet sein.

Zuschläge

exkl. MWSt


Zusätzliches Ablesen mit Rechnung


CHF 50.00

Die Ablesung erfolgt durch

Materialverwalter / Zählerablesung
Hintermann Josef
Tel. G. *+41 (0)56 668 17 91
Mobile *+41 (0)79 312 70 74

(* Werbesperre)

Es erfolgt KEINE Voranmeldung für die Ablesung!

Auszug aus dem Reglement

8.2 Zugang
Den Organen des oder dessen Beauftragten ist zur Kontrolle der Installationen und zur Aufnahme der Zählerstände zu angemessener Zeit (bei Störungen jederzeit) Zutritt zu allen mit elektrischen Einrichtungen versehenen Räumen zu gestatten.

9.2 Messung
Für die Feststellung des Stromverbrauches sind die Angaben der Zähler massgebend. Das Ablesen der Zähler und die Wartung der übrigen Tarifapparate erfolgen durch Beauftragte der Elektra . In besonderen Fällen können die Bezüger angehalten werden, die Zähler selbst abzulesen und die Zählerstände der Elektra zu melden.

Elektrizitätsgenossenschaft Mühlau, Rüstenschwilerstrasse 8, 5642 Mühlau AG
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