Abrechnungsperiode | Datum | Bemerkung |
---|---|---|
|
|
|
|
| |
| | |
|
|
|
Ihre Stromrechnung ist detaillierter und transparenter. Sie gibt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über folgende Preis- und Kostenelemente:
A) Kosten für die Netznutzung, die beim Transport der elektrischen Energie vom Kraftwerk bis zu Ihnen nach Hause entstehen
B) Kosten für die Energielieferung, die sich aus den Kosten der Produktion, der Energiebeschaffung und des Energiehandels zusammensetzen
C) Grundpreis, welcher sich aus aus den Kosten der Messeinrichtung (Stromzähler), deren Auslesung und der Rechnungsstellung zusammensetzt
D) Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen, wie die Konzessionsabgabe an die Standortgemeinde
E) Gesetzliche Abgaben
- Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (Pronovo)
- Systemdienstleistungen des nationalen Übertragungsnetzbetreibers (Swissgrid) zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes des schweizerischen Höchstspannungsnetzes
F) Bezeichnung des Messpunktes
(z.B. CH10135012345000000000000000XXXXX)
Bei allfälligen Rückfragen zu Ihrer Stromrechnung wenden Sie sich bitte direkt an unser Gemeindeverwaltung Mühlau . Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne weiter ...
Auszug aus dem Reglement
10.2 Zahlungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Elektra gestattet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden für ausstehende Rechnungsbeträge zusätzliche Mahngebühren und allfällige Spesen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) in Rechnung gestellt.
10.3 Zahlungsverzug
Wird die Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so wird der Säumige unter Verrechnung von Mahnkosten gemahnt und ihm eine Nachfrist eingeräumt. Läuft auch diese unbenützt ab, kann die Elektra den geschuldeten Rechnungsbetrag auf dem Rechtsweg (Schuldbetreibung und Konkurs bzw. Zivilgerichte) einfordern. Zusätzlich kann Verzugszins verrechnet werden.