10.2 Zahlungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Elektra gestattet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden für ausstehende Rechnungsbeträge zusätzliche Mahngebühren und allfällige Spesen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) in Rechnung gestellt.
10.3 Zahlungsverzug
Wird die Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so wird der Säumige unter Verrechnung von Mahnkosten gemahnt und ihm eine Nachfrist eingeräumt. Läuft auch diese unbenützt ab, kann die Elektra den geschuldeten Rechnungsbetrag auf dem Rechtsweg (Schuldbetreibung und Konkurs bzw. Zivilgerichte) einfordern. Zusätzlich kann Verzugszins verrechnet werden.