Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen

Steckbare Photovoltaikanlagen

Steckbare Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auch Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen genannt zur dezentralen Energieeinspeisung in das elektrische Netz sind als Erzeugnisse in verschiedenen Konfigurationen und Leistungen zunehmend auf dem Markt erhältlich. Dabei ist zu beachten, dass solche Erzeugnisse in jedem Zeitpunkt elektrisch sicher sein müssen und dass deren einspeisende Leistung in einem Endstromkreis die Funktionsfähigkeit bestehender Schutzsysteme der festen elektrischen Installation nicht gefährdet.

Begrenzung der Leistung

Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige mobile PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600W an freizügigen 230-V-Aussensteckdosen typisch Balkon oder Dachterrasse eingesteckt sein. Diese abgegebene AC-Leistung darf in keinem Moment überschritten werden. Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung mit der Aufführung aller relevanten Normen gemäss Art. 6 NEV über das gesamte Erzeugnis vorhanden sein.

Vor Betriebsaufnahme

Eine solche gesteckte PV-Anlage ist durch den Nutzer vor Betriebsaufnahme schriftlich der Elektra Mühlau anzumelden.

Stellungnahme vom ESTI - Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen

Elektrizitätsgenossenschaft Mühlau, Rüstenschwilerstrasse 8, 5642 Mühlau AG
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