Kontrollwesen

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) müssen die elektrischen Installationen in festgelegten Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung für diese Kontrolle liegt beim Eigentümer, welcher auch für die Kosten aufkommen muss.

Sicherheitsachweis (SiNa)

Der Sicherheitsnachweis ist ein Formular, welches nach einer Elektro-Installation ausgestellt wird. Er gehört zu den Anlagendokumenten.
Der Installateur bezeugt mit seiner Unterschrift, dass er die Installation kontrolliert hat und sie den Vorschriften entspricht.

Mess- und Prüfprotokoll

Das Mess- und Prüfprotokoll ist ein Formular, welches nach einer Elektro-Installation ausgestellt wird. Es enthält detaillierte Angaben zu den Messungen und Kontrollen, welche der Installateur ausgeführt hat.

Sicherheitsnachweise sowie Mess- und Prüfprotokolle welche für Installationen mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren ausgestellt werden, darf der Installateur selber unterschreiben. Solche unter 20 Jahren müssen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen werden.

Kontrollperioden nach (NIV)

Jährlich

  • Baustellen und Märkte

Alle 5 Jahre

  • Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten

  • Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes

  • Laboratorien und Prüffelder von Industrien, Gewerbebetrieben, Schulen

  • Gebäude mit grossen Personenbelegungen wie Schulhäuser, Spitäler, Theater, Gaststätten, Asyle, Heime, usw.

Alle 10 Jahre

  • Nasse, gewerblich benutzte Räume

  • Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten

  • landwirtschaftliche Betriebe

  • Kirchen, Zivilschutzbauten

Alle 20 Jahre

Elektrische Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.

Neuinstallationen

  • Vor der Übergabe der elektrischen Installationen (mit Installationsanzeige) an die Auftraggeberin überprüft die Installationsfirma die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle. Die Ergebnisse werden im Sicherheitsnachweis (SiNa) aufgeführt und mit einer Unterschrift bestätigt.

  • Bei der Übernahme vom Erstellenden einer elektrischen Installation mit einer Kontrollperiode < 20 Jahre ist die Eigentümerin verpflichtet innerhalb von 6 Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle durchführen zulassen und innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin Elektra Mühlau einzureichen.

Allfällige Mängel müssen umgehend in Ihrem Auftrag durch eine berechtigte Installationsfirma behoben werden.

Elektrizitätsgenossenschaft Mühlau, Rüstenschwilerstrasse 8, 5642 Mühlau AG
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