Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) müssen die elektrischen Installationen in festgelegten Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung für diese Kontrolle liegt beim Eigentümer, welcher auch für die Kosten aufkommen muss.
Sicherheitsachweis (SiNa)
Der Sicherheitsnachweis ist ein Formular, welches nach einer Elektro-Installation ausgestellt wird. Er gehört zu den Anlagendokumenten.
Der Installateur bezeugt mit seiner Unterschrift, dass er die Installation kontrolliert hat und sie den Vorschriften entspricht.
Mess- und Prüfprotokoll
Das Mess- und Prüfprotokoll ist ein Formular, welches nach einer Elektro-Installation ausgestellt wird. Es enthält detaillierte Angaben zu den Messungen und Kontrollen, welche der Installateur ausgeführt hat.
Sicherheitsnachweise sowie Mess- und Prüfprotokolle welche für Installationen mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren ausgestellt werden, darf der Installateur selber unterschreiben. Solche unter 20 Jahren müssen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen werden.
Alle 5 Jahre
Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten
Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes
Laboratorien und Prüffelder von Industrien, Gewerbebetrieben, Schulen
Gebäude mit grossen Personenbelegungen wie Schulhäuser, Spitäler, Theater, Gaststätten, Asyle, Heime, usw.
Alle 10 Jahre
Nasse, gewerblich benutzte Räume
Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten
landwirtschaftliche Betriebe
Kirchen, Zivilschutzbauten
Elektrische Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.
Neuinstallationen
Vor der Übergabe der elektrischen Installationen (mit Installationsanzeige) an die Auftraggeberin überprüft die Installationsfirma die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle. Die Ergebnisse werden im Sicherheitsnachweis (SiNa) aufgeführt und mit einer Unterschrift bestätigt.
Bei der Übernahme vom Erstellenden einer elektrischen Installation mit einer Kontrollperiode < 20 Jahre ist die Eigentümerin verpflichtet innerhalb von 6 Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle durchführen zulassen und innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin Elektra Mühlau einzureichen.