Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der NIV entsprechen.
Er ist ebenfalls dafür besorgt, dass bewilligungspflichtige Installationsarbeiten vor deren Ausführung mit einer Installationsanzeige und einem Schema in 2-facher Ausführung der Netzbetreiberin Elektra Mühlau durch den Installateur gemeldet werden.
Meldepflicht
Neue Installationen, Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen gemäss WV-CH sind dem VNB (Verteilnetzbetreiber) frühzeitig, vor dem Beginn der Arbeiten, durch den Installateur mit einer Installationsanzeige zu melden.
Eine Installationsanzeige wie auch ein technisches Anschlussgesuch verlieren ihre Gültigkeit, wenn die gemeldete Installation nicht innerhalb eines Jahres seit der Genehmigung begonnen wird.
Für das Meldewesen sind die vom VNB bestimmten Abläufe und Formulare, in der Regel die nachstehenden Standardformulare, zu verwenden. Die entsprechenden Dokumente können unter Formulare direkt heruntergeladen werden.
- Technisches Anschlussgesuch (TAG)
- Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen
- Installationsanzeige (IA)
- Apparatebestellung (AB)
- Sicherheitsnachweis (SiNa)
- Mess- und Prüfprotokoll nach NIV (M+P nach NIV)
Weitere Unterlagen können vom VNB eingefordert werden. Aufwendungen für fehlende Meldungen, allfällige Schäden und zusätzliche Umtriebe, die dem VNB aus der ungenügenden Beachtung der Bestimmungen über das Meldewesen erwachsen, können in Rechnung gestellt werden.
Technisches Anschlussgesuch (TAG)
Für folgende Geräte und Anlagen ist dem VNB vor Eingabe der Installationsanzeige ein technisches Anschlussgesuch einzureichen:
a) Geräte und Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen
b) Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz
c) Energiespeicher mit Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz
d) Geräte und Anlagen für elektrische Wärme
e) Ladestationen von Elektrofahrzeugen
Arbeitsabschluss
Bei Abschluss der Arbeiten ist auf jedem Fall ein Sicherheitsnachweis (SiNa -> Formulare) für den Eigentümer auszustellen. Nach erfolgter Schlusskontrolle meldet der Eigentümer der Netzbetreiberin den Abschluss der Installationsarbeiten mit dem Sicherheitsnachweis. Der Eigentümer muss jederzeit auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
Auszug aus dem Reglement
2.1 Bewilligungspflicht
Einer Bewilligung der Elektra bedürfen:
a) der Neuanschluss einer Liegenschaft
b) die Aenderung oder die Erweiterung eines bestehenden Anschlusses
c) die von der Elektra als bewilligungspflichtig bezeichneten elektrischen Geräte (Punktschweissmaschinen, Phasenschnittsteuerungen, Vollgatter, Liftanlagen, Wärmepumpen, Heizungen, Boiler, Induktionskochfelder usw.)
d) der Strombezug für vorübergehende Zwecke (auch Bauprovisorien).
Formulare
2018_Formular_Apparatebestellung_Mess-_und_Steuereinrichtungen_DE.pdf
Sicherheitsnachweis__Mess-_und_Prüfprotokoll_für_Elektroinstallationen (xlsx: kombiniert SiNa und M+P Protokoll nach NIV)